Förderung für private Kleinkläranlagen

Bei der Errichtung einer privaten Kleinkläranlage werden 20 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch € 2.000,00 refundiert.

Die Bemessungsgrundlage bilden die Anschaffungskosten abzüglich der fiktiven Kanalanschlussgebühr, welche beim Anschluss an den öffentlichen Kanal bezahlt werden müsste.