Förderungen für Solar- und Photovoltaikanlagen

Solaranlage
€ 100,00 Sockelbetrag + € 10,00 pro m² Kollektorfläche; maximal € 250,00 pro Anlage

Stromspeicher einer neu errichteten Photovoltaikanlage
€ 50,00 pro kWp Leistung; maximal € 250,00 pro Anlage
Einreichfrist für Speicherförderung: 30. November des Errichtungsjahres.

Maximaler Gesamtbetrag pro Jahr € 2.000,00.
Bei Überschreitung werden die Förderbeträge aliquotiert.

Ansuchen Stromspeicherförderung hier herunterladen.