Marktgemeinde Lembach i.M. sucht eine Reinigungskraft

Veröffentlichungsdatum16.09.2026Lesedauer1 Minute

Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 11. September 2026 folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:

Teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft
(Beschäftigungsausmaß 60 %)

Dienstbeginn: Ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: 24 Wochenstunden
Einreihung: Funktionslaufbahn GD 25.1 (Reinigungskraft)


Aufgabenbereich:
Reinigung der Gebäude im Gemeinde- und Schulbereich

Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag: Nachmittag

Die genauen Arbeitszeiten werden nach der Aufnahme vereinbart und sind auch vom Stundenplan der Schulen abhängig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Veranstaltungen in der Alfons Dorfner Halle fallweise auch am Wochenende Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

 
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN:

 ·      Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben

 ·      Persönliche, insbesondere gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung

  

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Marktgemeinde Lembach, davon der erste Monat auf Probe.

Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. 

Das Gehalt beträgt demnach bei einem Beschäftigungsausmaß von 60 % (24 Wochenstunden) mindestens € 1.486,00 brutto pro Monat und ist abhängig von der Vordienstzeitenanrechnung.

 

Interessent/-innen mögen die Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf bis spätestens Mittwoch, 14. Oktober 2026 an das Marktgemeindeamt Lembach richten. 

 

Hinweise: 
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten bei der Gemeinde Lembach zu.

 

Der Personalbeirat der Marktgemeinde Lembach reiht die Bewerber/innen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.


Für weitere Auskünfte steht der Gemeindeamtsleiter gerne zur Verfügung.