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Am 19. September 2024 wurde vom Oö. Landtag das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 (OÖ. HHG 2024), welches mit 1. Dezember 2024 in Kraft tritt, beschlossen. Die Marktgemeinde Lembach möchte die Hundebesitzer über die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen informieren und weitere Informationsmöglichkeiten bekanntgeben.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen in Oberösterreich gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren (gilt für Hundeanmeldungen ab dem 1. Dezember 2024).
Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.
„Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.“ Dies bedeutet, dass Hundehalter verpflichtet sind, immer Hundekotbeutel beim Spaziergang mitzuführen und diese auch zu verwenden. Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, sieht das Oö. Hundehaltegesetz 2024 gemäß § 21 Verwaltungsstrafen vor. Am Gemeindeamt Lembach können jederzeit zu den Öffnungszeiten gratis Hundekotbeutel abgeholt werden. Außerdem befinden sich an folgenden Orten Hundekotbeutelspender:
Wir hoffen damit unseren Hundebesitzern das Entfernen des Hundekotes zu erleichtern und liegenbleibendem Kot entgegenzuwirken! DANKE für die Entsorgung der Beutel in den Abfallkörben, denn die Wiese ist kein Hundeklo!
Das Land Oberösterreich stellt für alle Hundehalter Oberösterreich eine leicht verständliche Informationswebsite zum Thema „Hundehaltung und neues Oö. Hundehaltegesetz 2024“ zur Verfügung. Die Website findet man unter www.hundehaltung-ooe.at oder einfach den QR-Code mit dem Smartphone scannen.
Auf der Homepage des Landes Oberösterreich (land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Sicherheit und Ordnung > Verwaltungspolizei > Oö. Hundehaltegesetz) werden nach Inkrafttreten der neuen Oö. Hundehalteverordnung 2024 Informationen bzw. Links zu jenen Organisationen und Personen veröffentlicht, die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abnehmen und andererseits als verhaltensmedizinische Evaluierer zur Verfügung stehen werden. Auch die aktuellen Sachkundenachweiskurse können weiterhin dort abgerufen werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin Marlene Winkler immer Montag, Dienstag und Donnerstag unter 07286/8255-12 oder m.winkler@lembach.ooe.gv.at zur Verfügung.
28.11.2024