Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel am Studienort

Für Studenten mit Nutzung eines Nebenwohnsitzes am Studienort wird ein Zuschuss für Öffentliche Verkehrsmittel gewährt. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Höhe der Ermäßigung für Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort, maximal jedoch € 150,00 pro Jahr. 

Es gibt Universitätsstädte (z.B. Leoben), welche für einen Hauptwohnsitz einen Zuschuss gewähren bzw. Gutscheine ausgeben.
Es wird auch für solche Fälle ein Zuschuss von maximal € 150,00 im Jahr ausbezahlt, wenn der Hauptwohnsitz in Lembach verbleibt.

Die Förderung wird auch gewährt, wenn das Klimaticket gekauft wird. Voraussetzung ist auch hier die Nutzung eines Nebenwohnsitzes am Studienort.