Förderungen der Gemeinde Lembach

Förderung von Arbeitsplätzen

Pro neu geschaffenen Arbeitsplatz gewährt die Gemeinde eine Förderung von EUR 1000,-. Als Berechnungsgrundlage dient der Beschäftigtenstand zum Stichtag 30.06. eines jeden Jahres.

 

Sonstige Gewerbeförderung

Bei gewerblichen Zu- und Neubauten (nicht für betriebliche Flächen im Wohnungsverband sowie in Kleinhausbauten) werden 50 % der  Wasser- und Kanalanschlussgebühren rückerstattet.

 

Förderung für umweltfreundliche Maßnahmen

Stromspeicher einer neu errichteten Photovoltaikanlage
€ 50,00 pro kWp Leistung, max. € 250,00 pro Anlage
Einreichfrist für Speicherförderung: 30. November des Errichtungsjahres.

Ansuchen Stromspeicherförderung hier herunterladen.

 

Förderung für private Kleinkläranlagen

Bei der Errichtung einer privaten Kleinkläranlage werden 20 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch € 2.000,00 refundiert.

Die Bemessungsgrundlage bilden die Anschaffungskosten abzüglich der fiktiven Kanalanschlussgebühr, welche beim Anschluss an den öffentlichen Kanal bezahlt werden müsste.

  

Babygutschein

Bei der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern Lembachermünzen im Wert von EUR 50,00 für eine Baby-Erstausstattung und ein regionales Willkommensgeschenk für das Baby.

 

Zuschuss für öffentliche Verkehrsmittel am Studienort

Für Studenten mit Nutzung eines Nebenwohnsitzes am Studienort wird ein Zuschuss für Öffentliche Verkehrsmittel gewährt. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Höhe der Ermäßigung für Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort, maximal jedoch € 150,00 pro Jahr. 

Es gibt Universitätsstädte (z.B. Leoben), welche für einen Hauptwohnsitz einen Zuschuss gewähren bzw. Gutscheine ausgeben.
Es wird auch für solche Fälle ein Zuschuss von maximal € 150,00 im Jahr ausbezahlt, wenn der Hauptwohnsitz in Lembach verbleibt.

Die Förderung wird auch gewährt, wenn das Klimaticket gekauft wird. Voraussetzung ist auch hier die Nutzung eines Nebenwohnsitzes am Studienort.


  

Förderungen der Gemeinde Hörbich

Förderungen für Solar- und Photovoltaikanlagen

Solaranlage
€ 100,00 Sockelbetrag + € 10,00 pro m² Kollektorfläche; maximal € 250,00 pro Anlage

Stromspeicher einer neu errichteten Photovoltaikanlage
€ 50,00 pro kWp Leistung; maximal € 250,00 pro Anlage

Ansuchen Stromspeicherförderung hier herunterladen.

Einreichfrist für Speicherförderung: 30. November des Errichtungsjahres.


Familienzuschuss für mehrtägige Schulveranstaltungen

Für die Teilnahme eines Kindes an einer mehrtägigen Schulveranstaltung bis einschließlich in der 9. Schulstufe gewährt die Gemeinde Hörbich einen Zuschuss bis zu € 15,00 pro teilnehmenden Schüler, sofern die Teilnahme eine außergewöhnliche finanzielle Belastung für die Familie darstellt. 

 

Babygutschein

Bei der Geburt eines neuen Gemeindebürgers gibt es von der Gemeinde Hörbich einen Gutschein im Wert € 50,00. Eingelöst werden kann dieser Gutschein in den Betrieben in Lembach, Putzleinsdorf und Sarleinsbach.

 

Vereinsförderung

Die Vereine werden je nach Bedarf gefördert.