Der neue ORF-Beitrag: Was ist zu tun?

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Aus GIS wird OBS

 

Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service) überführt. „Somit wird auch das gut eingeführte gelbe GIS-Logo verschwinden und durch das neue rot-weiß-rote OBS-Logo ersetzt. Diese Transformation stellen wir jetzt schon insofern dar, als dass wir das GIS-Logo in Grautönen neben dem OBS-Logo auf diversen Kanälen abbilden und so einen langsamen Übergang gestalten“, sagt Hirschbeck.


Für alle Haushalte, die bisher schon GIS gezahlt haben, wird es ab 1.1. günstiger!

Für alle, die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende Befreiungen bleiben aufrecht.

Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse am einfachsten unter orf.beitrag.at registrieren. Dabei ist pro Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über die Jahresgebühr geschickt.

Anschließend besteht noch die Möglichkeit auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf Teilzahlung umzusteigen.

Befreiungen sind weiterhin möglich. Bestehende Befreiungen bleiben aufrecht.
Wie schon bisher, so können auch weiterhin bestimmte Personen einen Antrag stellen, damit sie vom ORF-Beitrag sowie der Landesabgabe befreit werden. Einen Überblick, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Zuschussleistung erfüllt sind, gibt der Online-Befreiungsrechner , erreichbar unter orf.beitrag.at

Bis Ende des Jahres erhalten Kundinnen und Kunden noch Schreiben von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH).


Mit dem ORF-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele Personen dort leben. Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“ zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige Landesabgabe. Das ist somit günstiger, als jener Betrag, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fernseher inklusive Radio bisher bezahlt haben.

Ab Jänner 2024 neu: Für Nebenwohnsitze ist kein ORF-Beitrag zu entrichten.


Rückfragehinweis: presse@gis.at


Ausführliche Informationen finden Sie HIER.

29.11.2023