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Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2024/25 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses jeweils in der Höhe von € 200,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Einpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 EuroMehrpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro
NEU:Der Oö. Heizkostenzuschuss kann erstmals bereits zu Beginn der Heizperiode ab 1. Oktober ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei den Bürgerservicestellen der Gemeindeämtern und Magistrate Unterstützung zu erhalten.
Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss möglich.
Die Antragsfrist läuft vom 1. Oktober 2024 bis 30. November 2024!Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2023 anzuwenden.
Nähere Informationen sind beim Land Oö. oder am Gemeindeamt erhältlich.
19.09.2024