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Folgende Volksbegehren können von 31. März bis 7. April 2025 unterzeichnet werden:
Die Gemeindebürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Volksbegehren während des Eintragungszeitraumes am Gemeindeamt zu folgenden Zeiten zu unterschreiben.
Unterschrieben werden kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt während der jeweiligen Amtsstunden.
Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.
Volksbegehren können auch online unterschrieben werden, dazu wird eine ID-Austria benötigt.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen.
24.03.2025