Volksbegehren Eintragungswoche

Folgende Volksbegehren können von 31. März bis 7. April 2025 unterzeichnet werden:


Die Gemeindebürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Volksbegehren während des Eintragungszeitraumes am Gemeindeamt zu folgenden Zeiten zu unterschreiben.

Montag, 31. März 2025:  
8.00 – 20.00 Uhr
Dienstag, 01. April 2025:
8.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 02. April 2025:
8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, 03. April 2025:
8.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 04. April 2025:  
8.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 05. April 2025:
geschlossen
Sonntag, 06. April 2025:  
geschlossen
Montag, 07. April 2025:
8.00 – 16.00 Uhr


Unterschrieben werden kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt während der jeweiligen Amtsstunden. 

Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.  

Volksbegehren können auch online unterschrieben werden, dazu wird eine ID-Austria benötigt.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen. 

24.03.2025